Sonnenallee 203-12059 Bln-NeuköllnTel:030-68082790

Die erbrachten Dienstleistungen werden nur mit den Damen          persönlich abgesprochen                             

     Gesamtkosten :

     20 Min.                 50,- €  ( inkl . Zimmermiete ).

     30 Min.                 70,- €  ( inkl. Zimmermiete ).

      45 Min.               100,- €  ( inkl. Zimmermiete ).

     60 Min.               120,- €  ( inkl. Zimmermiete ).

 

 In diesen Preisen sind die Zimmermiete und die MwSt. enthalten.                            

 Darüber  erhalten Sie gern  eine Quittung.!! 

 Ab 01.07.2021 bieten Prostituierte in unserem Massage Salon, unter Einhaltung der  Hygeneregeln, erotische  Dienstleistungen an.

 

Unsere Zusatzservices:

Die Zusatzservices bitten Wir vorher mit der gewünschten Dame abzusprechen. 

Der Betrag, der vorab zu entrichten ist, setzt sich aus 2 Beträgen zusammen. Der eine Teil ist für die Zimmermiete an das Haus und der andere Teil ist für die erbrachte Dienstleistung durch die Dame. Die Dame entrichtet selbständig gegen Quittung den Betrag für das gemietete Zimmer an die Zimmervermietung.

Wenn du den Club LaLa besuchst und die Wahl für eine der Damen getroffen hast, kommt ein direkter Vertrag zwischen dir und der Dame zustande. Der Club LaLa haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages zwischen dir und der Dame.

Die Damen im Club LaLa, die eine erotische Dienstleistung anbieten, haben eine Steuernummer und sind gewerblich selbstständig unternehmerisch tätig.

 

 

KONDOMPFLICHT

ab 1. Juli 2017

 §32 Absatz 1 ProstSchG

Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.

§33 Bußgeldvorschriften

Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 32 Abs. 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Auszug Gesetzbegründung BT-Drs. 18/8556

Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr. Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes und zielt in erster Linie auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Mannes ab. Verstöße gegen die Kondompflicht sind daher für Prostituierte nach dem Gesetz nicht bußgeldbewehrt, jedoch für Kunden. 

 

Club Lala